Beta: Nordrhein-Westfalen ist vollständig ausgewertet, weitere Länder folgen.
Immobilienrichtwerte nach Bundesland
Immobilienrichtwerte sind anders als Bodenrichtwerte nicht bundesweit vorgeschrieben. Jedes Land entscheidet selbst, ob seine Gutachterausschüsse sie festsetzen und ob es sie offen veröffentlicht. Hier steht, wie es je Land aussieht.
Vollständig ausgewertet
Ein Land erfüllt bislang alle vier Bedingungen: Werte für bebaute Immobilien, Gliederung nach Teilmärkten, Zonen als Geodaten und eine Lizenz, die eine Weiterverwendung erlaubt.
Nordrhein-Westfalen
19.388 Richtwertzonen in 386 Städten und Gemeinden, zusammengeführt aus 76 Gutachterausschüssen. Mit Karte, Teilmärkten und Stadtteilauswertung.
Zur LandesauswertungIn Prüfung
Für diese Länder haben wir geprüft, was amtlich verfügbar ist. Bodenrichtwerte gibt es überall, Immobilienrichtwerte in auswertbarer Form bisher nicht. Jede Seite nennt den konkreten Stand.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist das Land, das nach Nordrhein-Westfalen an der Reihe ist. Die Bodenrichtwerte sind dort vorbildlich zugänglich, bei den Immobilienrichtwerten sieht es anders aus.
Stand für Rheinland-PfalzBerlin
Berlin ist unter den Bundesländern ein Sonderfall: eine Stadt, ein Gutachterausschuss, eine durchgehende Datenreihe über sechs Jahrzehnte. Für unsere Zwecke fehlt trotzdem das Entscheidende.
Stand für BerlinHessen
Hessen fällt durch einen Punkt auf, der für ein Portal wie dieses unmittelbar praktische Folgen hat: Die Werte werden nicht jährlich festgesetzt, sondern nur alle zwei Jahre.
Stand für HessenBremen
Bremen ist das kleinste Flächengebilde unter den Bundesländern und besteht aus zwei Städten, die rund sechzig Kilometer auseinander liegen. Das ist für eine Auswertung relevanter, als es klingt.
Stand für BremenBayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland und hat mit Abstand die meisten Gemeinden. Beides macht eine flächendeckende Auswertung aufwendiger als anderswo.
Stand für BayernBaden-Württemberg
Baden-Württemberg hat mit BORIS-BW ein zentrales System für die Bodenrichtwerte seiner Gutachterausschüsse. Für Immobilienrichtwerte gibt es kein Gegenstück.
Stand für Baden-WürttembergWarum die Abdeckung so ungleich ist
Bodenrichtwerte sind im Baugesetzbuch vorgeschrieben. Jeder Gutachterausschuss muss sie für sein gesamtes Gebiet ermitteln, deshalb gibt es sie flächendeckend für ganz Deutschland und deshalb hat jedes Bundesland ein eigenes Auskunftsportal dafür.
Immobilienrichtwerte sind freiwillig. Ein Ausschuss setzt sie fest, wenn er genügend beurkundete Kaufverträge für eine belastbare Auswertung hat, und er entscheidet selbst, ob und wie er sie veröffentlicht. Ob ein Land die Werte seiner örtlichen Ausschüsse zusätzlich zu einem landesweiten Datensatz zusammenführt und offen bereitstellt, ist noch einmal eine eigene Entscheidung.
Nordrhein-Westfalen hat beides getan, und zwar mit den Umrissen der Richtwertzonen als Geodaten und einer Gliederung nach Teilmärkten. Damit ist das Land derzeit die Ausnahme, nicht die Regel.
Woran wir ein Bundesland messen
Bevor ein Land hier mit Zahlen erscheint, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
- Es gibt Richtwerte für bebaute Immobilien, nicht nur für Boden.
- Sie sind nach Teilmärkten gegliedert, mindestens getrennt nach Wohnungen und Häusern.
- Die Richtwertzonen liegen als Geodaten vor, sonst gibt es weder Karte noch Zuordnung zu einer Lage.
- Die Lizenz erlaubt eine Weiterverwendung.
Bis alle vier erfüllt sind, steht auf der jeweiligen Landesseite eine Erklärung statt einer Zahl. Uns ist ein Bundesland weniger lieber als eine Zahl, hinter der nichts steht.